SPENGLERSAN Kolloid T 50 ml *
Anbieter:Spenglersan GmbH
- PZN:
- 01563797
- Einheit:
- 50 ml Einreibung
- Anbieter:
- Spenglersan GmbH
- Packungsgröße:
- 20 ml
- Einreibung
- Verfügbarkeit:
- In einem halben Tag bei uns in der Apotheke - verfügbar
- Ihr Preis:¹
- 16,92 €¹
- Grundpreis:
- ( 846,00 € pro 1 l )
- Anbieter:
- Spenglersan GmbH
- Packungsgröße:
- 50 ml
- Einreibung
- Verfügbarkeit:
- In einem halben Tag bei uns in der Apotheke - verfügbar
- Ihr Preis:¹
- 40,10 €¹
- Grundpreis:
- ( 802,00 € pro 1 l )
Weitere Packungsgrößen
SPENGLERSAN Kolloid T 20 ml *
In einem halben Tag bei uns in der Apotheke - verfügbar In einem halben Tag bei uns in der Apotheke - verfügbar
SPENGLERSAN Kolloid T 50 ml *
In einem halben Tag bei uns in der Apotheke - verfügbar In einem halben Tag bei uns in der Apotheke - verfügbar
- Verfügbarkeit:
- In einem halben Tag bei uns in der Apotheke - verfügbar
In einem halben Tag bei uns in der Apotheke - verfügbar In einem halben Tag bei uns in der Apotheke - verfügbar
Produktbeschreibung
Wirkstoff
- Produktbeschreibung
- Spenglersan® Kolloid T
Zusammensetzung:
10ml Mischung enthalten:
Arzneilich wirksame Bestandteile: Antigene und Antitoxine aus Mycobacterium tuberculosis Dil.D9; Mycobacterium bovis Dil.D9; Streptococcus pneumoniae subsp. Pneumoniae Dil.D9 und Neisseria mucosa Dil.D9 .
Sonstige Bestandteile: Thymol, Salzsäure 25 % (m/V), Zuckersirup, gereinigtes Wasser
Anwendungsgebiete:
Spenglersan Kolloid T ist ein registriertes homöopathisches Arzneimittel und deshalb ohne Angabe einer therapeutischen Indikation im Handel.
Dosierungsanleitung, Art und Dauer der Anwendung:
Erwachsene und Kinder ab dem 12. Lebensjahr: bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6-mal täglich, je 5 Sprühstöße in die Ellenbeuge einreiben.
Bei chronischen Verlaufsformen 1-3-mal täglich je 5 Sprühstöße in die Ellenbeuge einreiben.
Säuglinge bis zum 1. Lebensjahr erhalten nach Rücksprache mit einem homöopathisch arbeitenden Therapeuten oder Arzt nicht mehr als ein Drittel der Erwachsenendosis.
Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr erhalten nicht mehr als die Hälfte, Kinder zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr erhalten nicht mehr als zwei Drittel der Erwachsenendosis. - Wirkstoff
- Homöopathie/Biochemie